Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite bleibt unverändert
Die Finanzaufsicht BaFin hat entschieden, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt diesen Beschluss.
Grundlage dieser Entscheidung war eine Prüfung der BaFin, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Die indikatorenbasierte Analyse zeigte, dass die Risiken trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin hoch sind. Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge waren die zentralen Bestandteile der Analyse.
Das Ergebnis: Das Verlustpotenzial im Bankensektor hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell verringert. Der zur Gegenprüfung durchgeführte Wohnimmobilien-Stresstest bestätigte dies.
Die BaFin hatte am 1. April 2022 den Systemrisikopuffer mit einer Allgemeinverfügung angeordnet, um den zunehmenden Risiken am Wohnimmobilienmarkt gezielt zu begegnen.
Gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 2 Satz 3) muss die BaFin den Puffer mindestens alle zwei Jahre überprüfen.
Quelle: BaFin vom 28.03.2024
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