Was macht die BaFin nicht?
Die BaFin beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen sowie den Wertpapierhandel und ist hier auch zuständig für den kollektiven Verbraucherschutz. Dabei darf sie den Kunden allerdings nur innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen helfen. Hier erfahren Sie, bei welchen Themen und Fragen Ihnen die BaFin nicht weiterhelfen kann und an wen Sie sich stattdessen wenden können.
Aufsicht nur über private Versicherungen
Die BaFin beaufsichtigt nur private Versicherungen. Wenn Sie Fragen oder eine Beschwerde zur gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung haben, kann Ihnen möglicherweise das Bundesamt für Soziale Sicherung weiterhelfen. Auch die Aufsicht über die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung ist Sache des Bundesamt für Soziale Sicherung. Je nachdem können aber auch Landesbehörden zuständig sein, an die Sie sich dann wenden müssten.
Gesetzliche Grenzen für Auskünfte der BaFin
Aus rechtlichen Gründen gibt es eine Reihe von Fragen, die die BaFin nicht beantworten darf. So darf sie Ihnen keine Empfehlungen aussprechen. Und nur in besonderen Ausnahmefällen darf sie vor einem bestimmten Unternehmen warnen.
Beispielsweise kann und wird die BaFin Ihnen also nicht sagen, wo Sie die günstigsten Kredite abschließen können oder welche Bank Ihnen die höchsten Sparzinsen zahlt. Auch bei der Entscheidung, welche Aktien Sie kaufen sollten und welche nicht, darf die BaFin nicht mit einer Empfehlung weiterhelfen.
Die gesetzliche Grenze muss die BaFin genauso bei Fragen zu Versicherungen einhalten: Bitte informieren Sie sich selbst und lassen sich ausführlich beraten, welche Versicherungen Sie besser abschließen sollten, welche Sie nicht brauchen und welches Versicherungsunternehmen gerade die günstigsten Konditionen bietet. Die BaFin darf sich hierzu nicht äußern.
Immer wieder erhält die BaFin Anfragen von Verbrauchern, die wissen wollen, ob ihr Geld bei einem bestimmten Institut oder Versicherer sicher oder ob das Unternehmen vertrauenswürdig ist. Solche Empfehlungen und Werturteile darf die BaFin nicht aussprechen. Sie müssen sich selbst die Zeit nehmen, sich über die verschiedenen Unternehmen, ihre Angebote und ihre Seriosität zu informieren. Allerdings kann Ihnen die BaFin eine Auskunft darüber geben, ob ein Unternehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügt und welche Sicherungssysteme für eine Bank oder einen Versicherer bestehen.
Hier bekommen Sie Hilfe im Einzelfall
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise auf Personen und Einrichtungen, die Ihnen bei Fragen weiterhelfen können, bei denen die BaFin dies aufgrund gesetzlicher Grenzen nicht darf. Für die Qualität der hier aufgeführten Berater und Beratungseinrichtungen kann die BaFin jedoch nicht garantieren, da sie darauf keinen Einfluss hat.
Produkttests zum Angebotsvergleich nutzen
Informationen zu verschiedenen weiter oben genannten Fragen, die außerhalb der Zuständigkeit der BaFin liegen, sind unter anderem bei der Stiftung Warentest zu finden. Dort können Sie beispielsweise die vergleichenden Tests der Stiftung zu Finanzprodukten einsehen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Individuelle Beratung bieten zum Beispiel auch die Verbraucherzentralen an. Deren Anschriften und weitere Informationen erhalten Sie im Internet.
Falsche Versprechen in der Werbung melden
Haben Sie Fragen oder Beschwerden zur Werbung von Finanzdienstleistern, so wenden Sie sich damit an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. in Bad Homburg vor der Höhe. Auf der Website der Wettbewerbszentrale sind weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten genannt.
Hilfe bei finanziellen Notsituationen
Wenn finanzielle Schwierigkeiten drohen oder sogar bereits eingetreten sind, könnte vielleicht eine Schuldnerberatungsstelle weiterhelfen. Achten Sie bitte darauf, nur eine seriöse Einrichtung nach Rat für eine Notlage zu fragen. Immer wieder machen Menschen mit Schuldenproblemen üble Erfahrungen mit Kredithaien, die sich als selbstlose Helfer aufführen, Ihren Opfern aber nur eine teure Umschuldung aufdrängen wollen. Das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 030 201 791 30 kann Sie dabei unterstützen, eine seriöse Beratung zu bekommen. Bei den Schuldnerberatungsstellen gemeinnütziger Einrichtungen müssen Sie leider oft mit langen Wartezeiten rechnen. Doch dafür erhalten Sie dort im Allgemeinen eine wirkliche Hilfe für Ihre ganz persönliche Situation.
…und wenn ich einen Anwalt brauche?
Bei Rechtsstreitigkeiten sollten Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie dafür Hilfen nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) beanspruchen. Die BaFin leistet keine Rechtsberatung und darf auch keinen bestimmten Anwalt für Ihr Anliegen empfehlen.
Fragen Sie den Versicherungsberater
Wenn Sie eine ausführliche Beratung zu Versicherungen benötigen, können Sie sich an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden. Achten Sie darauf, dass der Berater – wie nach § 34d Gewerbeordnung erforderlich – von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zugelassen ist. Bitte informieren Sie sich vorher über die Kosten seiner Beratung. Versicherungsberater dürfen Ihnen außerdem keine Versicherungsverträge vermitteln, da sie von den Versicherungsunternehmen unabhängig sein sollen und von diesen keine Provision annehmen dürfen. Anschriften von Versicherungsberatern erhalten Sie beim Bundesverband der Versicherungsberater e. V.
Gestohlene Girocard sofort sperren!
Wird Ihre Girocard, Kreditkarte oder Ihre PIN gestohlen oder geht verloren, wenden Sie sich unbedingt so schnell wie möglich an Ihre Bank oder den Sperrservice Ihrer Kartenfirma. Lassen Sie die entsprechende Karte sofort sperren, bevor ein Unbefugter Ihr Konto leerräumt.
Die Rufnummern des Sperrservice erhalten Sie zusammen mit Ihrer Karte. Außerdem sind die Telefonnummern online abrufbar. Viele Sperrdienste lassen sich über die zentrale Rufnummer 116 116 erreichen, im Inland ist dies gebührenfrei. Wenn Sie sich gerade im Ausland befinden, wählen Sie bitte die 00 49 116 116. Alternativ können Sie Ihre Karte auch unter der Berliner Rufnummer 00 49 30 4050 4050 sperren lassen.
Die Bank oder der Sperrservice des Kreditkartenunternehmens helfen auch weiter, falls einmal ein Terminal oder Geldautomat Ihre Karte eingezogen hat.
Quelle: Bafin zuletzt geändert am 04.05.2020 unter Verbraucherschutz
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