ZhongDe Waste Technology AG: BaFin droht Zwangsgelder an
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG am 9. Februar 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommt, hat die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 141.250 Euro angedroht.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten
Unternehmen, wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Das WpHG verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.
Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Zudem hat das Unternehmen weder einen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 noch eine Hinweisbekanntmachung hierzu veröffentlicht.
Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.
Quelle: BaFin vom 22.012.2024
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